Aufgaben Datenbank

01.02.02.20 (Mitte) Leitung der Rechnungsprüfung

Laufende Nr
15
SYS_1
01
SYS_2
01.02
SYS_3
01.02.02
SYS_4
01.02.02.20
ORGEINHEIT
Rechnungsverwaltung
UNB
Finanz- und Rechnungswesen
AUFGFAM
Rechnungsprüfung
ERAAA
Leitung der Rechnungsprüfung
Tarifgebiet
Mitte
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
E 8
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Bearbeiten von strittigen Fällen

Anwendung/Auslegung von Richtlinien klären bzw. Klärung veranlassen. Besonders auffällige Sachverhalte ggf. in Abstimmung mit den Fachabteilungen begutachten, analysieren, Abweichungen quantifizieren. Prüfung von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen sicherstellen. Zahlungen freigeben. Rückerstattungen geltend machen.

Verbessern von Methoden und Verfahren

Neue/geänderte Gesetze durchsehen und prüfen, Handlungsbedarfe ermitteln, Verfahren ändern und einführen. Anpassung der DV-Systeme initiieren. Erfolgswirksamkeit sicherstellen. Arbeitsabläufe analysieren und reorganisieren, Lösungsansätze entwickeln, Erfolg überwachen.

Fachbereiche/Lieferanten in Bezug auf Abrechnungsfragen schulen und beraten. Vertragskonforme Abwicklung sicherstellen, nicht berechtigte Forderungen zurückweisen.

Führen von Mitarbeitern

Aufgaben im Rahmen der Zielsetzung und Aufgabenstellung festlegen und abstimmen. Arbeitsergebnisse prüfen und besprechen. Informationsfluss sicherstellen. Mitarbeiter beurteilen, fördern und weiterbilden. Neue Mitarbeiter ggf. unter Mitwirkung anderer Stellen auswählen.

BBG

Ausbildung und Erfahrungen:

Es ist eine 3-jährige Berufsausbildung als Industriekauffrau/-mann und eine mindestens 2-jährige Fachausbildung ( z.B. als Betriebswirt) notwendig. Die Beurteilung strittiger Fälle, die Überwachung und Verbesserung von Methoden und Abläufen, die Umsetzung neuer Bestimmungen/Gesetze sowie die Beratung und Schulung der Fachbereiche erfordern eine langjährige spezifische Berufserfahrung.